Nachlass – Was geschieht im Todesfall?

Was ist der digitale Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst sämtliche Daten, Profile und Vermögenswerte, die Personen nach ihrem Tod auf lokalen Endgeräten wie Handys und Computern oder im Internet hiterlassen. Ohne Testament oder Erbvertrag geht der digitale Nachlass nach dem Tod auf die gesetzlichen Erben über.

Rechtlich nicht eindeutig geklärt ist, wie es sich mit Daten im Internet verhält. Sie können vererbliche Vermögenswerte wie ein Online-Bankkonto oder persönlichkeitsrechtlich geschützte Daten wie Fotos auf Facebook darstellen. Im Gegensatz zu Vermögenswerten gehen persönlichkeitsrechtlich geschützte Daten mit dem Tod einer Person unter. Das heisst, den Erben kann der Zugang zu solchen Daten verwehrt bleiben. (Quelle: Bestatter.ch)

Für den digitalen Nachlass gibt es keine eigenen juristischen Regelungen. Für Daten oder virtuelle Vermögenswerte gelten die gleichen Gesetze wie für analogen Nachlass wie ein Gemälde oder ein Teeservice. Man nennt dies «erbrechtliche Universalsukzession». Sie ist im ZGB im Artikel 560 geregelt. (Quelle: Digitec.ch)

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Warum sollte ich meinen digitalen Nachlass vorbereiten?

Warum einen digitalen Nachlass aufsetzen?

Eine Umfrage aus dem Jahr 2020 in Grossbrittanien ergab, dass viele Menschen ein Testament verfassen, um sich gut und vorbereitet zu fühlen. Für viele Menschen könnte dieser Seelenfrieden in Bezug auf ihren digitalen Nachlass ebenfalls attraktiv sein.

Siehe: Warum es wichtig ist, sich mit der persönlichen Bibliothek zu befassen

Wie gehe ich als Erbe mit digitalem Nachlass um?

Einen digitalen Nachlass erben

Es ist wichtig für den Umgang mit digitalem Nachlass, dass entweder die Erbgemeinschaft oder eine beauftragte Person in Vertretung der Gemeinschaft entscheidet. Die geltenden Gesetze müssen dabei unbedingt eingehalten werden. Eventuelle Anweisungen des Erblassers müssen auch digital beachtet werden.

Wie Du als Erbe am besten vorgehen kannst (Empfehlung)

  • Zuerst sollten die Erben den digitalen Nachlass überprüfen und sich einen Überblick verschaffen. Digitale Spuren können sich zum Beispiel auf Computern, Handys und Festplatten befinden. Rechnungen, Newsletter und Notizen können ebenfalls wichtige Informationen enthalten!
  • Danach solltest Du unbedingt laufende Abonnements kündigen, um unerwünschte Kosten zu vermeiden.
  • Beantrage frühzeitig die wichtigsten Dokumente: Kontaktinformationen, der Sterbeurkunde und eine Erbenbescheinigung. Diese werden in den meisten Fällen werden benötigt, um Zugriff zu erhalten, falls für ein Konto die Zugangsdaten fehlen. In diesem Fall müssen die Erben den Anbieter kontaktieren um mithilfe der Dokumente Zugriff zu erlangen.
  • Dann ist es nützlich, sich den Zugang zum E-Mail-Account zu besorgen. Denn für das Zurücksetzen der Zugangsdaten vieler Accounts und für zahlreiche Zwei-Faktor-Authentifizierungen ist der Zugriff auf das E-Mail-Konto notwendig.
  • Erben sind verpflichtet, die vorhandenen Zugangsdaten für Geschäfts-Accounts dem Arbeitgeber des Verstorbenen zu übergeben.

(Quelle: Maturaarbeit Andrin Lütolf, 05.10.2022, Bestatter.ch).

Ein guter Artikel mit einer konkreten Liste bietet ein Artikel auf digitec.ch. Dieser Beitrag enthält eine solide Anleitung für die Situation, dass keine oder zu wenige Vorkehrungen getroffen wurden. Auch die UBS hat einen Artikel (UBS Women’s Wealth) darüber geschrieben, dieser ist leider jedoch schwerer verständlich.

Konkretes Vorgehen für einige Fälle, aus eigener Recherche zusammengestellt:

  • Apple: Apple-User, also zum Beispiel Besitzerinnen und Besitzer eines iPhones oder iPads, können auf ihren Geräten in den Einstellungen einen Nachlasskontakt hinterlassen. Nach dem Tod erhalten diese Personen Zugriff auf die Daten.
  • Microsoft: Bei Microsoft steht vor allem die Regelung des Outlook-Kontos im Mittelpunkt. Dabei wendet das Unternehmen den sogenannten «Nächster-Angehöriger-Prozess» an, wo die Wünsche des Benutzers hinterlegt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass den Angehörigen eine DVD mit einer Kopie der Daten nach Ihrem Tod zugestellt wird.
  • Google: Die Regelung des Nachlasses funktioniert über den Inaktivitätsmanager. Die Hinterlassenen haben wieder die Möglichkeit die Übertragung der Daten oder die Löschung des Kontos zu beantragen. Dafür besteht ein Beantragungsformular, falls der oder die Verstorbene dies nicht geregelt hat.
  • Meta / Facebook / Instagram: Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, einen Nachlasskontakt festzulegen.
    Nach dem Ableben kann dieser Kontakt das Konto übernehmen und verwalten. Er hat die Möglichkeit, Inhalte zu entfernen, die Löschung zu beantragen oder das Konto so zu belassen, dass das Andenken der Verstorbenen Person bewahrt bleibt. Falls dies nicht rechtzeitig geschieht, müssen die Hinterbliebenen ein Antragsformular zusammen mit einer Todesbescheinigung einreichen. (Siehe Vorgehen unten). Bei Instagram lässt sich das Profil löschen oder in einen Gedenkzustand versetzen.
  • Twitter/X: Keine Nachlasskontakt im Voraus setzbar. Um das Profil zu deaktivieren bzw. zu löschen, müssen die Angehörigen einen Personalausweis und die Todesfallbescheinigung online einreichen. Auf das Konto selbst können Angehörige trotz Todesfallbescheinigung nicht zugreifen.
  • LinkedIn: Keine Nachlasskontakt im Voraus setzbar. Der Online-Dienst wird die Angehörigen nach dem Ausfüllen eines Online-Formulares und dem Einsenden der Todesfallbescheinigung kontaktieren. Danach kann das Profil in einen Gedenkzustand versetzt oder gelöscht werden.
Löschung Instagramm & Facebook Profil wenn kein Nachlasskontakt gesetzt wurde

Um ein FB-Profil löschen zu lassen, müssen Angehörige den Todesfall bei Facebook melden und einen speziellen Antrag einreichen. Darin geben sie ihren eigenen Namen sowie eine aktive E-Mail-Adresse, den Namen, die URL sowie die E-Mail-Adresse des zu schließenden Profils und das Sterbedatum an. Zusätzlich verlangt Facebook eine Kopie oder ein Foto der amtlichen Sterbeurkunde oder einen anderen Beleg für den Todesfall sowie einen Berechtigungsnachweis.

Mögliche Dokumente zur Bestätigung des Ablebens:

  • Todesanzeige
  • Trauerkarte

Mögliche Berechtigungsnachweise:

  • Vollmacht
  • Geburtsurkunde
  • Testament
  • Nachlassbrief

Den Antrag „Besondere Anfrage für ein Konto einer medizinisch stark beeinträchtigten oder verstorbenen Person“ können nur Familienmitglieder oder eine Person stellen, die den Nachlass des Verstorbenen verwaltet. Sofern ein Nachlasskontakt bei Facebook hinterlegt ist, obliegt das Entfernen des Kontos allein dieser Person.

Antragstellende können sensible Daten auf den eingereichten Dokumenten schwärzen, wenn sie für die Löschung des Profils irrelevant sind – beispielsweise die Sozialversicherungsnummer. (Quelle: Bestatter.ch)

Oder fragst du dich ganz konkret:
Wie kann ich meinen eigenen digitalen Nachlass verwalten? Eine Antwort findest du hier: